Der Blick über den Tellerrand

Gewalt gegen Frauen weltweit den Kampf ansagen

Weltweit sind Frauen von Gewalt betroffen. Besonders in Kriegen und Krisensituationen nimmt sexualisierte Gewalt extrem zu. Politische, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, mangelnder Zusammenhalt, Menschenrechtsverletzungen, extreme Armut oder Wirtschaftskrisen, Klimawandel, Umweltzerstörung und Wettbewerb um natürliche Ressourcen, ideologischer Extremismus und die Verfügbarkeit von Waffen gehen immer mit einem Anstieg an Gewalt gegen Frauen einher. 

Wir tragen internationale Verantwortung

In der Ukraine, bei den mutigen Protesten von Frauen im Iran und auch überall sonst sind Frauen von Gewalt betroffen.  Wir verstehen es als unsere Pflicht, nicht wegzusehen, sondern Frauen weltweit solidarisch zur Seite zu stehen. Denn jede betroffene Frau ist eine zu viel! 

Wie Frauen in der EU besser vor Gewalt geschützt werden sollen

Im Frühjahr 2022 hat die Europäische Union den ersten Entwurf einer eigenen Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt präsentiert. Diese soll alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, entsprechende Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt umzusetzen.

Jede dritte Frau in der EU ist von Gewalt betroffen

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der gesamten Europäischen Union weit verbreitet und betreffen Schätzungen zufolge jede dritte Frau in der EU. Das bislang wichtigste Rechtsinstrument in Europa, gegen Gewalt an Frauen vorzugehen, ist die so genannte „Istanbul Konvention“. Nachdem diese jedoch nicht von allen EU-Mitgliedsländern umgesetzt wurde, arbeitet die Europäische Union nun an einer eigenen Richtlinie, die es ermöglichen soll, wirkungsvoll gegen Gewalt an Frauen in der gesamten Europäischen Union vorzugehen.

Neuer EU-Richtlinienentwurf gegen Gewalt an Frauen

Der Richtlinien-Vorschlag, der im Frühjahr dieses Jahres präsentiert wurde, stellt alle Formen von Gewalt, die mehrheitlich Frauen betreffen, wie beispielsweise Vergewaltigung oder die Verstümmelung weiblicher Genitalien, EU-weit unter Strafe. Ebenso schafft der Vorschlag erstmals klare Vorgaben, dass auch Online-Gewalt als Gewalt anzusehen ist und auch bestraft werden muss. Darüber hinaus sollen die EU-Mitgliedsländer mit der Richtlinie verpflichtet werden, Daten über Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu erheben.

Evelyn Regner, Abgeordnete des Europaparlaments

“Ich begrüße, dass der Richtlinien-Vorschlagerstmals das Problem der Cybergewalt behandelt. Ebenso gut ist die breite Definition von Vergewaltigung als „nicht einvernehmlichen Akt“ sowie die europaweite Datenerhebung zu Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Viel Luft nach oben ist hingegen noch im Bereich Gewaltschutz am Arbeitsplatz.”

Gewaltprävention und Schutz für betroffene Frauen in der gesamten EU

Für die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung, Evelyn Regner, ist die geplante Richtlinie ein großer Schritt, Frauen in der EU in zukünftig besser vor Gewalt zu schützen. Sowohl Gewaltprävention durch die Arbeit mit potenziellen Tätern als auch sichere, leicht zugängliche Anlaufstellen für betroffene Frauen sind für Evelyn Regner essentielle Pfeiler, um Gewalt an Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen. Der Richtlinien-Vorschlag vereint beides, wenngleich noch Lücken gefüllt werden müssen. Regner begrüßt, dass der Richtlinien-Vorschlagerstmals das Problem der Cybergewalt behandelt. Ebenso befürwortet die SPÖ-Europaabgeordnete die breite Definition von Vergewaltigung als „nicht einvernehmlichen Akt“ sowie die europaweite Datenerhebung zu Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Viel Luft nach oben ist hingegen noch im Bereich Gewaltschutz am Arbeitsplatz. Auch ökonomische Gewalt findet im Richtlinien-Entwurf bislang zu wenig Beachtung. Intensiviert werden muss die Zusammenarbeit zwischen Täterarbeitsorganisationen und Opferschutzeinrichtungen. Durch das Erkennen von Gewaltmustern trägt eine solche maßgeblich zum besseren Schutz von Frauen bei. 

Angestrebt wird derzeit, dass über das EP Mandat, das das Europäische Parlament erteilen muss, um in die weiteren Verhandlungen gehen zu können, im April 2023 im Plenum abgestimmt wird. Der Zeitplan für die interinstitutionellen Verhandlungen, und wann die neue Richtlinie in Kraft treten wird, ist im Augenblick noch nicht absehbar. Mit ihrer Umsetzung werden sich jedenfalls wesentliche Verbesserungen zum Schutz für Frauen innerhalb der gesamten Europäischen Union ergeben. Auch jene EU-Mitgliedsländer, die sich bisher weigerten, Maßnahmen zum Gewaltschutz im Rahmen der Istanbul Konvention zu implementieren, müssen dann Maßnahmen sowohl umsetzen als auch ausreichend finanzieren. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen.

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