Die Wiener Rot-Pinke-Fortschrittskoalition aus SPÖ und NEOS arbeitet intensiv an der Umsetzung ihres Regierungsprogrammes und setzt damit weitere wichtige und notwendige Impulse für Transparenz und Kontrolle in der politischen Landschaft und der Verwaltung. Zusammen haben sie eine Reform des Stadtrechnungshofs und der Gesetze für Parteien- und Akademieförderung auf den Weg gebracht.
Die herausragende Neuerung bei der Reform besteht in der Etablierung des Stadtrechnungshofs als unabhängiges Organ. Dadurch wird seine Unabhängigkeit weiter gestärkt und er erhält die Befugnis zur Überprüfung der Finanzen politischer Parteien sowie der Finanzgebarung von Parteiakademien. Zusätzlich wurde die Obergrenze für Wahlkampfkosten um eine Million Euro gesenkt und Verstöße gegen diese Grenze können nun mit drastischen Sanktionen geahndet werden.
Barbara Novak, Gemeinderätin der SPÖ, hob hervor: "Mit der Einführung des unabhängigen Stadtrechnungshofs und den Neuerungen im Bereich der Parteien- und Akademieförderung setzen wir als Fortschrittskoalition einen klaren Meilenstein für Transparenz und Verantwortlichkeit in der politischen Landschaft in Wien. Diese wegweisenden Maßnahmen stärken nicht nur die öffentliche Kontrolle, sondern unterstreichen auch unser Bestreben nach einem verantwortungsbewussten und transparenten Umgang mit finanziellen Ressourcen. Ein wichtiger Schritt für das Vertrauen der Bürger:innen in unsere demokratischen Institutionen."
Jörg Konrad, NEOS Wien Transparenzsprecher betont: "Als konsequente Fortsetzung unserer bisherigen transparenten Politik und Erfolge – sei es durch die Implementierung eines Regierungsmonitors, einer Whistleblower-Plattform, die Reform der Untersuchungskommission oder die wegweisenden einheitlichen Förderrichtlinien – gehen wir nun entschlossen den nächsten Meilenstein an. Die Reform des Stadtrechnungshofs und die umfassenden Änderungen im Bereich der Parteien- und Akademieförderung sind bahnbrechende Schritte, um Transparenz und Verantwortlichkeit in der politischen Landschaft Wiens zu stärken. Diese Maßnahmen unterstreichen unser Ziel, das Vertrauen der Bürger:innen in die Politik weiter zu stärken.“
Die Gesetzesänderungen erweitern die Kontrollbefugnisse des Stadtrechnungshofs erheblich und sichern seine finanzielle Unabhängigkeit. Künftig muss jede Kostenüberschreitung von 30 % oder mehr bei Großprojekten dem Stadtrechnungshof gemeldet werden. Zudem erhält die/der Stadtrechnungshofdirektor:in die Befugnis zur Einstellung von Prüfer:innen und es werden klare Berichts- und Vorlagefristen festgelegt.
Änderung der Wiener Stadtverfassung und Schaffung des Stadtrechnungshofgesetzes:
- Einrichtung des Stadtrechnungshofes als eigenes Organ und Herauslösung aus dem Magistrat der Stadt Wien
- Schaffung eines eigenen Organisationsgesetzes zur gesetzlichen Absicherung der Unabhängigkeit
- Erweiterung der Weisungsfreiheit des Stadtrechnungshofes durch Änderung der Weisungsfreistellung
- Neuregelung der Bestellung und Abwahl von Stadtrechnungshofdirektor:innen (künftig Bestellung auf 12 Jahre, keine Wiederbestellung möglich)
- Schaffung des Rechts, dass Stadtrechnungshofdirektor:innen über die Aufnahme von Prüfern entscheidet
- Ausbau der Kontrollbefugnisse des Stadtrechnungshofes in Bezug auf die Verwendung von Fördergeldern
- Etablierung einer Meldepflicht bei Großvorhaben mit Kosten – oder zeitlichen Überschreitungen von 30% und mehr
- Gesetzliche Anordnung, dass die Budgetmittel des Stadtrechnungshofes im Voranschlag gesondert auszuweisen sind
- Festlegung von Verfahrensfristen und Darstellung der Berichterstattung
- Schaffung eigener besoldungsrechtlichen Regelungen für Prüforgane, die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen
Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes 2013
- Detaillierte Regelung der Vorlage von Prüfberichten sowie Kontroll- und Einschaurechte durch den Stadtrechnungshof: Die Verwendung der Fördermittel wird durch ein:e Wirtschaftsprüfer:in geprüft und dieser Prüfbericht wird durch den Stadtrechnungshof geprüft. Bei Verdachtspunkten hat der Stadtrechnungshof die Rechnungsbücher und -belege selbst zu prüfen. Die überprüften Prüfberichte werden auf der Website des Stadtrechnungshofes veröffentlicht.
- Bei missbräuchlicher Verwendung der Fördergelder hat der Magistrat diese Summe zurückzufordern und der Partei einer Frist von vier Wochen für die Rückführung einzuräumen. Bei Versäumnis der Frist sind Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu bezahlen.
- Die Landesregierung hat die Möglichkeit, die Valorisierung der Parteienförderung auszusetzen.
- Förderanträge von Parteien müssen künftig elektronisch eingereicht werden.
- Wahlergebnisse werden nun ab dem Tag nach der Wahl für die Berechnung der Förderung berücksichtigt statt ab dem darauffolgenden Jahr.
- Eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Förderdaten in der Transparenzdatenbank wird geschaffen.
- Die bisherigen inhaltlichen Regelungen zu Parteien, wie Wahlwerbungskosten, werden in einem eigenen Gesetz geregelt.
- Im Parteienförderungsgesetz wird eine Selbstverpflichtung des Magistrats aufgenommen, nicht in Parteimedien zu inserieren.
Neuerlassung des Wiener Akademienförderungsgesetzes 2024
- Die Akademienförderung wird gesetzlich geregelt und der bisherige Beschluss des Gemeinderates zur Abwicklung und Auszahlung aufgehoben.
- Es werden detaillierte Regelungen für Prüfberichte, Kontroll- und Einschaurechte sowie eine Rückforderungsmöglichkeit durch den Stadtrechnungshof parallel zur Parteienförderung geschaffen.
- Die elektronische Einreichung des Förderantrags wird verpflichtend.
- Die veröffentlichten Prüfberichte und ausbezahlten Förderungen führen zu mehr Transparenz.
- Eine rechtliche Grundlage zur Verarbeitung der Förderdaten in der Transparenzdatenbank wird geschaffen.
Neuerlassung des Wiener Parteiengesetzes
Eine sachliche und faire Auseinandersetzung im Wahlkampf ist im Regierungsprogramm festgehalten, und von daher ist Transparenz bei Wahlkampfausgaben unabdingbar.
- Die Stadtregierung setzt eine Wahlwerbungskostenobergrenze von 5 Millionen Euro fest und die Parteien sind zur Erstellung von Wahlwerbungsberichten verpflichtet.
- Außerdem sollen alle bis zu dem Zeitpunkt getätigten Wahlwerbungsaufwendungen bereits eine Woche vor dem Wahltag offengelegt werden.
- Ein umfassender Bericht über alle Wahlwerbungsaufwendungen muss von jeder Partei innerhalb sechs Monate nach dem Wahltag veröffentlicht werden. Dieser Bericht unterliegt bei Verdacht auf Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Kontrolle durch den Stadtrechnungshof.
- Der neu einzurichtende unabhängige Parteiensanktionssenat sanktioniert Verstöße und spricht auch hohe Geldbußen bei Verstößen im Zusammenhang mit Fördermitteln aus. Der Senat besteht aus drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern: Der/die Vorsitzende sowie der/die Ersatzvorsitzende müssen dem richterlichen Stand angehören, weiters muss ein Mitglied Wirtschaftsprüfer:in sein.
- Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Wahlwerbungsbericht ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 50.000 € auszusprechen.
- Bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze ist eine Sanktion in folgender Höhe auszusprechen:
Bei einer Überschreitung von bis zu 10 %: 25 % des Überschreitungsbetrags.
Bei einer Überschreitung von bis zu 25 %: 75 % des zweiten Überschreitungsbetrags.
Bei einer Überschreitung von bis zu 50 %: 150 % des dritten Überschreitungsbetrags.
Bei einer Überschreitung von über 50 %: 200 % des vierten Überschreitungsbetrags